Fettabscheider reinigen – Anleitung für Gastronomen
Thomas M.2026-02-186 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Den Fettabscheider reinigen darf ausschließlich ein Fachbetrieb – eine Selbstreinigung ist gesetzlich nicht zulässig. Als Betreiber führen Sie die monatliche Eigenkontrolle durch und leeren täglich den Feststoffkorb. Die vollständige Entleerung und Reinigung muss mindestens monatlich, besser alle 14 Tage erfolgen. Zusätzlich ist eine jährliche Wartung durch einen Sachkundigen und alle fünf Jahre eine Generalinspektion mit Dichtigkeitsprüfung vorgeschrieben. Das Führen eines Betriebstagebuches ist Pflicht und muss mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

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Angebot ansehenWarum die Fettabscheider-Reinigung Pflicht ist
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz, der Indirekteinleiter-Verordnung und der DIN 4040-100. Sobald bei betrieblichen Abläufen Fette und Öle ins Abwasser gelangen können, ist der Einbau eines Fettabscheiders vorgeschrieben. Das betrifft Restaurants, Imbisse, Kantinen, Großküchen in Hotels, Metzgereien und Bäckereien. Die regelmäßige Reinigung ist gesetzliche Pflicht – nicht nur, um Verstopfungen zu vermeiden, sondern auch, um die Kanalisation und Kläranlagen zu schützen.
Ohne regelmäßige Wartung lagern sich Fette in den Rohren ab, oxidieren und bilden gesundheitsschädliche Gase. Die Folge: extreme Geruchsbelästigung, Korrosion, Rohrverstopfung und im schlimmsten Fall Brandgefahr. Ein defekter Fettabscheider auf dem Münchner Hauptbahnhof sperrte ein komplettes Gleis für zwei Tage. Bußgelder und behördliche Auflagen sind bei mangelhafter Wartung möglich. Der Leitfaden Gewerbe Rohrreinigung bündelt alle Themen für Gastronomen.
Wer darf den Fettabscheider reinigen?
Nur autorisierte Fachunternehmen dürfen den Fettabscheider vollständig entleeren, reinigen und die Inhalte entsorgen. Eine Selbstreinigung ist nicht zulässig. Die Entsorgung der abgeschiedenen Fette unterliegt strengen Vorschriften; der Inhalt muss fachgerecht entsorgt werden – oft in Biogasanlagen zur Verwertung.
Als Betreiber dürfen Sie zwei Dinge selbst tun: Erstens die tägliche Leerung des Feststoffkorbs mit 2-mm-Maschenweite. Zweitens die monatliche Eigenkontrolle – also die Prüfung von Funktionsfähigkeit, Fettstärke, Schlammhöhe und baulichem Zustand. Diese Kontrolle muss durch eine sachkundige Person erfolgen. Alles darüber hinaus liegt in der Hand des Fachbetriebs.
Reinigungsintervalle – Übersicht
Die DIN 4040-100 und die DIN EN 1825 legen die Reinigungsintervalle fest. Täglich sollten Sie den Feststoffkorb leeren – das entfernt feste Abfälle und verhindert Verstopfungen im Zulauf. 14-tägig bis monatlich muss der Fettabscheider vollständig entleert und gereinigt werden, ausschließlich durch einen Fachbetrieb. Die DIN 4040-100 schreibt mindestens eine monatliche Reinigung vor; viele Kommunen empfehlen 14 Tage, besonders in stark frequentierten Küchen.
Jährlich ist eine Wartung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Alle fünf Jahre folgt eine Generalinspektion inklusive Dichtigkeitsprüfung. Der Prüfbericht muss anschließend an das zuständige Umweltamt geschickt werden. Ohne diese Dokumentation kann die Behörde Auflagen erteilen oder den Betrieb stilllegen.
Eigenkontrolle – So prüfen Sie Ihren Fettabscheider
Bei der monatlichen Eigenkontrolle prüfen Sie vier Punkte: Erstens die Funktionsfähigkeit – fließt das Abwasser ordnungsgemäß durch? Zweitens die Fettstärke – wie dick ist die Fettschicht an der Oberfläche? Drittens die Schlammhöhe – wie viel Schlamm hat sich am Boden angesammelt? Viertens den baulichen Zustand – sind Risse, Korrosion oder Leckagen sichtbar?
Die Prüfung muss durch eine sachkundige Person erfolgen. Alle Ergebnisse sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Wenn die Fettschicht oder der Schlamm kritische Werte erreichen, sollte der Fachbetrieb früher als geplant beauftragt werden. Die Eigenkontrolle ersetzt nicht die Reinigung durch den Fachbetrieb.
Ablauf der Reinigung durch den Fachbetrieb
Der Fachbetrieb entleert den Fettabscheider vollständig – Fett, Schlamm und Abwasser werden abgepumpt. Anschließend spült er den Behälter aus. Die abgepumpten Inhalte werden fachgerecht entsorgt – oft in Biogasanlagen. Während und nach der Reinigung führt er eine Sichtprüfung durch und kontrolliert auf Rissbildung, Korrosion und Leckagen. Das Wartungsprotokoll wird nach DIN-Normen erstellt.
Als Betreiber sollten Sie den Zugang zur Anlage sicherstellen und das Betriebstagebuch bereithalten. Ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb sorgt dafür, dass die Fristen nicht in Vergessenheit geraten. Mehr zur Gastronomie Rohrreinigung finden Sie in unserem Ratgeber.
Betriebstagebuch führen – Anleitung
Das Führen eines Betriebstagebuches ist Pflicht bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von Fettabscheideranlagen. Darin müssen alle relevanten Anlagendaten, wiederkehrende Prüfungen und Dokumentationen gesammelt werden. Die Wasserbehörde kann jederzeit Einsicht verlangen – ohne ordnungsgemäße Dokumentation drohen Auflagen oder Betriebsstilllegung.
Das Betriebstagebuch muss fortlaufend durch eine sachkundige Person geführt werden und ist mindestens drei Jahre aufzubewahren. Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) und die DIN 4040-100 bieten Mustervorlagen.
Kosten für die Fettabscheider-Reinigung
Die Kosten variieren erheblich: Kleine Anlagen für Imbisse beginnen bei etwa 500 Euro pro Jahr; große Anlagen für Hotels können mehrere Tausend Euro kosten. Die Nenngröße, der Anlagenumfang und das Vertragsmodell beeinflussen den Preis. Ein Rahmenvertrag mit einem zertifizierten Fachunternehmen bietet in der Regel bessere Konditionen als Einzelbeauftragungen. Die Generalinspektion alle fünf Jahre kostet typischerweise etwa 1.000 Euro. Mehr zu Gewerbe Rohrreinigung Kosten finden Sie in unseren Ratgebern.
Häufige Fehler vermeiden
Der häufigste Fehler: zu lange Reinigungsintervalle. Wer den Fachbetrieb nur alle zwei oder drei Monate kommen lässt, riskiert Geruchsprobleme, Verstopfungen und behördliche Konsequenzen. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dokumentation – ohne Betriebstagebuch haben Sie bei einer behördlichen Prüfung keinen Nachweis. Drittens: Fett und Speisereste in den Abfluss. Auch mit Fettabscheider gilt: Fett und Öl gehören in den Restmüll. Viertens: den Feststoffkorb vergessen. Tägliches Leeren dauert nur wenige Minuten. Fünftens: Selbst reinigen – das ist gesetzlich nicht zulässig.

Autor
Thomas M.
Gelernter Installateur mit Schwerpunkt Rohrreinigung. Im Meisterfaktur-Blog teile ich, was ich in der Praxis gelernt habe: wie du Verstopfungen selbst löst, welche Kosten fair sind und woran du unseriöse Anbieter erkennst. Der Fachshop für Spiralen und Rohrpumpen – ehrlicher Rat statt Werbeguide.
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