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Rohrverstopfung Mietwohnung wer zahlt: Rechtliche Klarheit für Mieter und Vermieter

Thomas M.2026-02-0112 Min. Lesezeit
Rohrverstopfung in Mietwohnung – wer zahlt die Rohrreinigung?

Kurz gesagt

Eine Rohrverstopfung in der Mietwohnung berührt sofort die Frage: Wer zahlt die Rohrreinigung? Die Antwort hängt von der Verursachung ab. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten, weil § 535 BGB ihn verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Der Mieter zahlt nur, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat – etwa durch Fremdkörper, Feuchttücher oder grobe Fahrlässigkeit. Wichtig: Die Kleinreparaturklausel gilt bei Rohrverstopfung nicht, auch nicht für Siphon oder Geruchsverschluss. Eine saubere Dokumentation und schnelle Kommunikation mit dem Vermieter vermeiden teuren Streit.

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Rechtsgrundlage: Erhaltungspflicht des Vermieters

Die zentrale Norm für die Frage, wer bei einer Rohrverstopfung in der Mietwohnung zahlt, ist § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Danach hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehören funktionsfähige Abwasserleitungen ebenso wie die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Diese Instandhaltungspflicht greift unabhängig davon, ob die Verstopfung durch Abnutzung, Altersschäden oder durch schuldhaftes Verhalten des Mieters entstanden ist. Auch wenn der Mieter die Verstopfung verursacht hat, obliegt die Beseitigung zunächst dem Vermieter – der Vermieter kann die Kosten jedoch als Schadensersatz vom Mieter zurückfordern. Wenn sich über Jahrzehnte Kalk- oder Fettablagerungen bilden, ohne dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat, trägt der Vermieter die Kosten.

Fälle: Wer zahlt bei Rohrverstopfung?

Der Vermieter zahlt bei normaler Abnutzung, maroden Leitungen, Verstopfung der Gemeinschaftsleitung oder wenn der Verursacher unbekannt ist. Das Amtsgericht Ravensburg entschied, dass Haare, Fett und Essensreste bei normalem Gebrauch über 30 Jahre vertragsgemäß sein können. Bei Fremdkörpern wie Hygieneartikeln, Feuchttüchern oder Katzenstreu haftet der Mieter. Die Kleinreparaturklausel greift bei Rohrverstopfung nicht – das AG Charlottenburg hat entschieden, dass Abflussrohr und Siphon nicht unter dem unmittelbaren Zugriff des Mieters liegen. Bei leichten Verstopfungen im Siphon kann eine Rohrreinigungsspirale erste Abhilfe schaffen – unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie du sie richtig anwendest.

Wichtig: Auch wenn im Mietvertrag Installationsgegenstände für Wasser und Abwasser genannt werden, gilt die Kleinreparaturklausel bei Rohrverstopfung nicht. Die Kostentragung richtet sich ausschließlich nach der Verursachung.

Vorgehen bei akuter Verstopfung

Informiere den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich – am besten schriftlich per E-Mail oder Messengerdienst mit Zeitstempel. Die Mängelanzeige nach § 536c BGB ersetzt nicht zwingend die verzugsbegründende Mahnung. Stelle bei Rückstau den Hauptwasserhahn ab und positioniere einen Auffangbehälter. Mache Fotos oder ein Video des Rückstaus – diese Dokumentation kann später entscheidend sein.

Schritt 1: Vermieter informieren

Informiere den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich – am besten schriftlich per E-Mail oder Messengerdienst mit Zeitstempel. Du kannst Mängel anzeigen und zugleich zur Beseitigung auffordern.

Schritt 2: Notdienst nur nach Freigabe

Beauftrage einen Notdienst nur, wenn der Vermieter dich dazu ermächtigt hat oder wenn Gefahr im Verzug besteht. Ohne diese Voraussetzungen musst du die Kosten selbst tragen. Bei berechtigter Selbstbeseitigung kannst du Aufwendungsersatz nach § 536a Abs. 2 BGB verlangen. Bewahre Rechnung und Monteurbericht auf – sie sind bei Streit über die Kostentragung unverzichtbar.

Kosten und typische Preisspannen

Eine professionelle Rohrreinigung kostet typischerweise zwischen 50 und 500 €, je nach Schwere der Verstopfung und Ort. Für ein Waschbecken liegen die Kosten bei etwa 70 bis 200 €, für Küchenabfluss oder Dusche bei 80 bis 250 €. Ein WC-Verstopfung schlägt mit 100 bis 300 € zu Buche, eine Fallleitung mit 150 bis 450 €. Bei leichten Verstopfungen kannst du mit einer Rohrreinigungsspirale oder anderen DIY-Methoden aus unserem Artikel Verstopfter Abfluss: Was tun? zunächst selbst versuchen – bevor du einen Klempner rufst.

Folgeschäden und Sonderfälle

Der Mieter haftet für Folgeschäden, die er durch unsachgemäße Selbstbeseitigung verursacht. Das Amtsgericht Gießen verurteilte einen Mieter zum Schadensersatz, der eine Handpumpe einsetzte und dadurch einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung verursachte. Bei Unsicherheit solltest du einen Profi rufen. Wann sich Rohrreinigung DIY oder Profi lohnt, erklären wir in unserem Ratgeber. Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass die Verstopfung nicht auf Mängel des Baukörpers zurückzuführen ist – erst dann muss sich der Mieter entlasten.

Thomas M.

Autor

Thomas M.

Gelernter Installateur mit Schwerpunkt Rohrreinigung. Im Meisterfaktur-Blog teile ich, was ich in der Praxis gelernt habe: wie du Verstopfungen selbst löst, welche Kosten fair sind und woran du unseriöse Anbieter erkennst. Der Fachshop für Spiralen und Rohrpumpen – ehrlicher Rat statt Werbeguide.

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