Rohrreinigung Kosten – Rechtliches: Der umfassende Leitfaden
Meisterfaktur Redaktion2026-02-0120 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Rohrreinigungskosten liegen typischerweise zwischen 50 und 500 Euro – je nach Ort (Küche, WC, Fallleitung), Schwere der Verstopfung und Zeitpunkt. Ein verstopftes Waschbecken liegt oft unter 150 Euro; eine blockierte Fallleitung kann 300 Euro und mehr kosten. Der Notdienst ist deutlich teurer; Nacht- und Wochenendzuschläge addieren oft 50 bis 100 Prozent. Seriöse Anbieter nennen vor Arbeitsbeginn einen verbindlichen Preis – das schützt vor Überraschungen. Rechtlich zahlt grundsätzlich der Vermieter; der Mieter nur bei schuldhafter Verursachung (Fremdkörper, Feuchttücher, grobe Fahrlässigkeit). Die Kleinreparaturklausel gilt bei Rohrverstopfung nicht – weder für Abflussrohr noch Siphon. Dokumentation zählt: Fotos, Mängelanzeige und Monteurbericht sichern deine Position bei Streit oder Versicherung. Vertiefend: Was kostet eine Rohrreinigung – echte Richtwerte und Rohrverstopfung in Mietwohnungen – wer zahlt?.
Wovon hängen Rohrreinigungskosten ab?
Die Endrechnung hängt von mehreren Faktoren ab. Ort: WC und Fallleitung sind oft teurer als Waschbecken oder Küche – der Rohrweg ist länger, der Zugang aufwendiger. Ein WC erfordert spezielle Spiralen mit größerem Durchmesser (9–12 mm) und mehr Länge (5–7 m), weil der Weg durch die Toilette und in die Fallleitung deutlich weiter ist als bei einem Waschbecken. Tiefe und Schwere: Eine oberflächliche Verstopfung im Siphon ist in wenigen Minuten behoben; eine Blockade mehrere Meter tief in der Fallleitung kann Stunden dauern. Fettablagerungen in der Küche sind zäh und kleben an den Rohrwänden – sie brauchen mehr Kraft und Zeit als Haare im Bad.
Zeit: Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten, am Wochenende oder an Feiertagen kostet Zuschläge – oft 50 bis 100 Prozent auf den Grundpreis. Technik: Eine einfache Spirale reicht für viele Haushaltsverstopfungen; Hochdruckspülung oder Kamerainspektion treiben die Kosten. Die Kamerabefahrung dient der Diagnose und Dokumentation – sinnvoll bei Streit um die Ursache oder bei wiederkehrenden Problemen. Zugänglichkeit: Schwer erreichbare Abflüsse, beengte Räume oder Mehrfamilienhäuser mit langen Leitungswegen treiben den Aufwand. Der VDRK (Verband Deutscher Rohr- und Kanal-Technik) nennt Richtwerte: 9,50–17,50 Euro pro Meter oder 90–160 Euro pro Stunde.
Preisrahmen: realistische Richtwerte nach Einsatz
Waschbecken: 70–200 Euro. Die Spanne hängt davon ab, ob die Verstopfung im Siphon sitzt (schnell behoben) oder tiefer im Rohr. Küche: 80–250 Euro – Fettverstopfungen können hartnäckig sein und erfordern oft mehr Aufwand als Haare im Bad. WC: 100–300 Euro, abhängig von Tiefe und Technik. Der Weg durch die Toilette und in die Fallleitung ist länger; spezielle WC-Spiralen sind nötig. Fallleitung: 150–450 Euro, oft der teuerste Posten. Hier laufen die Abflüsse mehrerer Entnahmestellen zusammen; die Blockade kann weit entfernt sitzen. Seriöse Anbieter nennen vor Arbeitsbeginn einen transparenten Festpreis oder einen klaren Stundenrahmen. Pauschalen nach Leitungstyp (z.B. Anschlussleitung 150 Euro, Fallleitung 250 Euro, Grundleitung 300 Euro) sind bei einigen Betrieben üblich und geben Planungssicherheit.
Spartipp: Mit eigener Spirale oder Pumpe amortisiert sich die Investition oft nach 1–2 professionellen Einsätzen. Handspiralen kosten 30–80 Euro – eine Profi-Rohrreinigung 100–300 Euro und mehr. Wer regelmäßig Verstopfungen hat, spart langfristig. Details im Abschnitt DIY vs. Profi weiter unten.
Notdienst-Kosten: wann sinnvoll und wann vermeidbar?
Ein Notdienst ist sinnvoll, wenn Wasser schnell steigt, mehrere Abflüsse betroffen sind, Rückstau vorliegt oder Wasser in andere Wohnungen oder den Keller läuft. In diesen Fällen zählt jede Minute – die Mehrkosten sind gerechtfertigt, weil jeder weitere Liter den Schaden vergrößert und Folgeschäden (Schimmel, Nachbarn, Elektrik) drohen. Vermeidbar ist der Notdienst oft, wenn ein Abfluss nur langsam abläuft, kein Überlauf droht und du bis zum nächsten Werktag warten kannst. Du kannst Wasser abstellen, einen Eimer unterstellen und die Nutzung einschränken – dann sparst du Nacht- und Wochenendzuschläge.
Diese Zuschläge können die Rechnung um 50 bis 100 Prozent erhöhen; aus einer 150-Euro-Rechnung werden schnell 250–300 Euro. Die Faustregel: Kann Wasser abgestellt werden und bis Montag warten? Dann sparst du deutlich. Bei Überlauf oder Nachbarbetroffung: Notdienst rufen – hier ist Abwarten falsch. Vorsicht: Die obersten Google-Ergebnisse bei Rohrreinigung Notdienst sind oft bezahlte Anzeigen – auch von unseriösen Anbietern. Besser: VDRK-Mitgliederliste oder lokale Handwerker, die du vor dem Notfall schon kennst. Ausführlich: Rohrreinigung Notdienst – Kosten und wann sinnvoll. Bei akutem Notfall mit Überflutung: Notfall Rohrverstopfung – Sofortmaßnahmen.
DIY vs. Profi: Wann lohnt sich Selbsthilfe finanziell?
Eine Rohrreinigungsspirale oder -pumpe amortisiert sich oft nach 1–2 professionellen Einsätzen. Handspiralen kosten typisch 30–80 Euro, eine gute Rohrreinigungspumpe 40–100 Euro. Eine professionelle Rohrreinigung schlägt mit 100–300 Euro und mehr zu Buche. Wer regelmäßig Verstopfungen hat (z.B. immer wieder Haare im Duschabfluss) oder leichte bis mittlere Blockaden selbst lösen kann, spart langfristig. Die Spirale erreicht auch mehrere Meter tiefe Stellen und löst hartnäckige Pfropfen aus Haaren, Fett oder Papier mechanisch – ohne Chemie und ohne die Umwelt zu belasten.
Grenzen von DIY: Tiefe Verstopfungen in der Fallleitung, Rückstau aus der Kanalisation (Abwasser drückt von unten – Spirale und Pumpe helfen hier nicht), mehrere betroffene Abflüsse gleichzeitig oder unsichere Handhabung – dann ist der Profi die bessere Wahl. Falsche Anwendung kann Rohre beschädigen, Dichtungen verletzen oder die Spirale im Rohr verkanten – der Rettungseinsatz kann dann teurer werden als ein initialer Profi-Aufruf. Bei Unsicherheit lieber den Fachbetrieb rufen. Wer die Spirale falsch einsetzt und dabei einen Folgeschaden verursacht, haftet dafür (AG Gießen). Vertiefend: Rohrreinigung selbst machen – Kostenersparnis. Welche Spirale passt: Rohrreinigungsspirale Kaufberatung.
Mieter oder Vermieter: Wer zahlt bei Rohrverstopfung?
Grundregel: Der Vermieter trägt die Kosten (§ 535 BGB – Erhaltungspflicht). Abwasserleitungen gehören zur Instandhaltung der Mietsache; der Vermieter muss die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Ausnahme: Der Mieter zahlt, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat – z.B. durch Fremdkörper in der Toilette (Feuchttücher, Hygieneartikel, Windeln, große Mengen Toilettenpapier), übermäßige Fettentsorgung in der Küche oder grobe Fahrlässigkeit trotz Hinweisen. Das AG Saarburg hat entschieden: Damenbinden, Windeln und ähnliches sind vertragswidriger Gebrauch – der Mieter haftet.
Nuance: Bei normaler Abnutzung über viele Jahre (Haare, Fett, Kalk) kann die Verstopfung vertragsgemäß sein – dann zahlt der Vermieter (AG Ravensburg: 30 Jahre normale Nutzung). Der Siphon ist rechtlich wie das Abflussrohr zu behandeln: keine Kleinreparatur, gleiche Kostentragungslogik. Ist der Verursacher unbekannt (z.B. bei Gemeinschaftsleitung), zahlt der Vermieter – eine Klausel alle Mieter anteilig ist unwirksam (OLG Hamm). Ausführlich: Rohrverstopfung in Mietwohnungen – wer zahlt? und Siphon verstopft – wer zahlt in Mietwohnung?.
Kleinreparaturklausel, Mietvertrag, Beweislast
Die Kleinreparaturklausel gilt bei Rohrverstopfung nicht. Nach ständiger Rechtsprechung fallen Abflussrohr und Siphon nicht unter häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters – der Mieter kann den Verschleiß durch sorgfältige Nutzung nicht verhindern. Eine Klausel im Mietvertrag, die Rohrreinigung als Kleinreparatur einstuft, ist bei Rohrverstopfung unwirksam – unabhängig von der Obergrenze. Beweislast: Zuerst muss der Vermieter zeigen, dass kein Mangel oder Schwachpunkt des Baukörpers vorliegt. Will er den Mieter in Anspruch nehmen, muss er die schuldhafte Verursachung nachweisen. Der Monteurbericht mit Ursachenangabe und ggf. eine Kamerainspektion können als Beweismittel dienen.
Rechtsprechung im Überblick: AG Charlottenburg (2011) – Abflussrohr und Siphon keine Kleinreparatur, Mieter kann Verschleiß nicht verhindern, Vermieter zahlt. AG Ravensburg (2005) – Haare, Fett bei 30 Jahren normaler Nutzung gleich vertragsgemäß, Vermieter zahlt. AG Saarburg (2002) – Damenbinden, Windeln gleich vertragswidrig, Mieter zahlt. OLG Hamm (1982) – Klausel alle Mieter anteilig unwirksam, bei unbekanntem Verursacher zahlt Vermieter. LG Kiel (1990) – Beweislast beim Vermieter. AG Gießen (2007) – Mieter haftet bei unsachgemäßer Selbstbeseitigung. Vertiefend: Kleinreparaturklausel bei Rohrverstopfung – was gilt?, Rohrreinigung Mietvertrag – Klauseln prüfen und Rohrreinigung Beweislast – wer muss nachweisen?.
Wenn der Vermieter nicht reagiert: Durchsetzung und Mietminderung
Schritt 1: Schriftliche Mängelanzeige mit Zeitstempel – per E-Mail oder Einschreiben. Beschreibe das Problem konkret (welcher Abfluss, seit wann, Ausmaß). Schritt 2: Verzugsbegründende Mahnung mit angemessener Frist (üblich 1–2 Wochen). Erst wenn diese Frist fruchtlos abläuft, darfst du in der Regel selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Ohne Mahnung riskierst du, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Schritt 3: Bei Gefahr im Verzug (§ 536a Abs. 2 BGB) – z.B. Wasser läuft über, Nachbarn sind betroffen – darfst du sofort selbst einen Notdienst beauftragen, ohne vorherige Meldung oder Mahnung. Die Kosten trägt der Vermieter, sofern du nicht schuldhaft verursacht hast.
Wichtig: Situation dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Ursache), Rechnungen aufbewahren. Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt ist (z.B. Toilette wochenlang unbenutzbar) und der Vermieter trotz Frist nicht reagiert. Die Minderung muss verhältnismäßig sein; pauschale Angaben sind schwierig – im Streitfall entscheidet das Gericht. Ausführlich: Vermieter weigert sich – Rohrverstopfung beseitigen und Mietminderung bei Rohrverstopfung – wann möglich?.
Gemeinschaftsleitung, Mehrfamilienhaus, WEG: Kostenverteilung
Die Abgrenzung entscheidet über die Kostentragung. Eigene Leitung (nur deine Wohnung, bis zum Wohnungsabzweig) – bei schuldhafter Verursachung durch dich zahlst du; sonst der Vermieter. Gemeinschaftsleitung (mehrere Wohnungen, hinter dem Wohnungsabzweig) – die Blockade liegt im Allgemeineigentum. Hier zahlt in der Regel der Vermieter bzw. die WEG; die Kosten werden oft auf alle Eigentümer oder Mieter umgelegt. Wer die Verstopfung verursacht hat, ist bei Gemeinschaftsleitungen oft schwer zu klären – eine Kamerainspektion kann helfen, die Blockade zu lokalisieren.
WEG: Bei Wohnungseigentum trägt die Gemeinschaft die Kosten für gemeinschaftliche Leitungen; die Umlage richtet sich nach der Teilungserklärung (oft nach Miteigentumsanteilen). In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Mietparteien koordiniert meist die Hausverwaltung die Rohrreinigung und die Kostenverteilung. Vertiefend: Gemeinschaftsleitung verstopft – wer zahlt?, Rohrreinigung Mehrfamilienhaus – Kostenverteilung und Rohrreinigung WEG – Wer trägt die Kosten?.
Versicherung: Wasserschaden durch Verstopfung, Hausrat, Gebäude
Gebäudeversicherung: Deckt Leitungsschäden am Bau – Rohrbruch, Leckage, bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser. Die Rohrreinigung selbst zahlt sie meist nicht; Folgeschäden durch einen Leitungsschaden (z.B. durchfeuchtete Wände, Fußböden) können gedeckt sein. Hausratversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Inventar (Möbel, Elektronik, Kleidung, Bodenbeläge). Bei Überlauf durch Verstopfung können Folgeschäden am Inventar gedeckt sein – die Reinigungskosten für das Rohr oft nicht. Beide Versicherungen zahlen nur, wenn das Wasser bestimmungswidrig austritt – also an einer Stelle, wo es nicht hingehört.
Rückstau: Oft nur mit Elementarschadenversicherung abgedeckt; die Standard-Gebäudeversicherung deckt Rückstau aus der Kanalisation meist nicht. Verstopfung durch eigene Nutzung (z.B. Fremdkörper in der Toilette): Kann in beiden Versicherungen ausgeschlossen sein – prüfe deinen Vertrag. Wichtig: Unverzüglich melden, vor dem Aufräumen dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Ursache). Bei Schäden über 5.000 Euro sind Fotos oft Pflicht. Vertiefend: Wasserschaden durch Verstopfung – zahlt die Versicherung? und Hausratversicherung Rohrverstopfung – Deckung?. Bei Notfall mit Überflutung: Notfall Rohrverstopfung.
Angebote und Preismodelle verstehen: seriös vergleichen
Was gehört ins Angebot: Festpreis oder Stundenlohn, Anfahrtskosten, Notdienstzuschläge, Leistungsumfang (welche Leitung, welche Methode). Seriöse Anbieter nennen am Telefon einen verbindlichen Preis oder einen klaren Rahmen – kommt drauf an ohne weitere Angabe ist ein Warnsignal. Festpreis vs. Stundenlohn: Festpreise geben Planungssicherheit; du weißt vorher, was du zahlst. Bei Stundenlohn hängt die Endsumme von der tatsächlichen Arbeitszeit ab – bei unklaren Fällen kann das nach oben gehen. Der VDRK nennt 90–160 Euro pro Stunde als ortsüblichen Rahmen.
Typische Tricks: Lockangebote (ab 29 Euro), die durch Anfahrtskosten, Notdienstzuschläge und komplexe Verstopfung explodieren; unklare Leistungsbeschreibung; Druck zur sofortigen Beauftragung ohne schriftliche Bestätigung. Vergleiche mehrere Angebote – auch bei Notfällen lohnt ein kurzer Anruf bei 2–3 Anbietern. Bezahlung per Überweisung, nicht bar – schafft Nachweis und schützt vor Druck. Vertiefend: Rohrreinigung Angebot – worauf achten? und Handwerkerkosten Rohrreinigung vergleichen.
Kostenfallen und Abzocke vermeiden
Rote Flaggen: 0800- oder 0180-Nummern ohne Ortsangabe – sie können zu Vermittlerfirmen führen, nicht zu lokalen Betrieben; reine Mobilnummern ohne Firmensitz; keine Preise am Telefon; Druck zur Barzahlung; Arbeitsbeginn ohne schriftliche Kostenabsprache; Lockangebote, die sich als Falle entpuppen. Wucherpreise: Rechnungen über 1.000 Euro für eine Standard-Rohrreinigung sind dokumentiert – Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale warnen vor Schein-Rohrreinigern. Preise, die den ortsüblichen Rahmen (9,50–17,50 Euro pro Meter oder 90–160 Euro pro Stunde laut VDRK) um 100 Prozent übersteigen, können als sittenwidriger Wucher gelten – der Vertrag wird dann nichtig.
Schutz: VDRK-Mitglieder (vdrk.de) prüfen – die Mitgliederliste hilft bei der Suche; vor dem Notfall seriöse Anbieter recherchieren und Kontakte notieren; verbindliche Preisangabe fordern; per Überweisung zahlen, nicht bar unter Druck. Bei unseriösen Forderungen: nur einen Abschlag zahlen, Verbraucherzentrale kontaktieren, bei Nötigung die Polizei rufen. Ausführlich: Rohrreinigung Kostenfallen – wie du nicht übervorteilt wirst.
Gewährleistung und Nachbesserung
Wenn das Rohr nach kurzer Zeit wieder verstopft, greift die Gewährleistung. Bei Handwerkerleistungen gilt eine Mängelgewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme – der Handwerker muss die Verstopfung sachgemäß beseitigt haben. Vorgehen: Schriftliche Mängelrüge erteilen (E-Mail oder Brief), dem Handwerker eine angemessene Nachbesserungsfrist setzen (üblich 1–2 Wochen). Er hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung – du kannst nicht sofort einen anderen beauftragen. Erst wenn er die Frist verstreichen lässt oder die Nachbesserung verweigert, kannst du einen anderen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten vom ursprünglichen Handwerker fordern.
Nicht eigenmächtig einen anderen Handwerker beauftragen, bevor die Frist abgelaufen ist – sonst bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen. Dokumentiere den Mangel (Fotos, Datum, Beschreibung) – das stärkt deine Position. Gewährleistung ist gesetzlich; eine freiwillige Garantie des Handwerkers kann darüber hinausgehen – lass sie dir schriftlich geben. Vertiefend: Rohrreinigung Gewährleistung – Garantie beim Handwerker.
Steuer und Absetzbarkeit: Eigentümer, Vermieter, Eigenleistung
Vermieter: Instandhaltungskosten für die vermietete Immobilie können als Werbungskosten in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – das reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Rechnungen und Nachweise aufbewahren. Betriebskosten: Ob Rohrreinigungskosten auf Mieter umgelegt werden können, hängt vom Einzelfall ab – regelmäßige Wartung und Instandhaltung können unter Umständen umlagefähig sein; die einzelne Verstopfungsbeseitigung durch schuldhafte Verursachung eines Mieters ist es nicht. Eigenleistung: Wenn du als Eigentümer selbst mit Spirale oder Pumpe arbeitest, können Materialkosten (Spirale, Aufsätze) unter Umständen absetzbar sein; die Arbeitszeit als solche nicht. Für die genaue Einordnung – besonders bei Mischfällen – ist ein Steuerberater sinnvoll. Vertiefend: Rohrreinigung Eigenleistung – Steuer absetzbar? und Rohrreinigung Steuerberater – Betriebskosten.
Die FAQ unten beantworten die wichtigsten Fragen. Zusammenfassung: Rohrreinigung kostet typisch 50–500 Euro; der Vermieter zahlt grundsätzlich, der Mieter nur bei schuldhafter Verursachung. Die Kleinreparaturklausel gilt nicht – weder für Abflussrohr noch Siphon. Notdienst lohnt sich bei Überlauf oder Rückstau; bei langsamer Verstopfung oft bis Montag warten und Zuschläge sparen. DIY mit Spirale amortisiert sich nach 1–2 Profi-Einsätzen; bei tiefen Verstopfungen oder Rückstau ist der Profi die bessere Wahl. Abzocke erkennst du an fehlenden Preisen am Telefon, 0800-Nummern ohne Ortsangabe und Druck zur Barzahlung – VDRK-Mitglieder sind eine sichere Wahl. Vertiefend: Rohrverstopfung Mietwohnung – wer zahlt? und Rohrreinigung Kostenfallen.
Nächste Schritte: Vor dem Notfall einen seriösen Rohrreiniger recherchieren – die VDRK-Mitgliederliste (vdrk.de) hilft. Mietvertrag prüfen: Gibt es Klauseln zu Rohrreinigung oder Kleinreparaturen? Bei Verstopfung: Vermieter informieren, dokumentieren (Fotos, Uhrzeit), keine Arbeiten ohne Absprache beginnen lassen. Wenn du selbst eine Spirale oder Pumpe nutzen willst: Rohrreinigung selbst machen – Kostenersparnis und die Rohrreinigungsspirale Kaufberatung geben die Orientierung.

Autor
Thomas M.
Gelernter Installateur mit Schwerpunkt Rohrreinigung. Im Meisterfaktur-Blog teile ich, was ich in der Praxis gelernt habe: wie du Verstopfungen selbst löst, welche Kosten fair sind und woran du unseriöse Anbieter erkennst. Der Fachshop für Spiralen und Rohrpumpen – ehrlicher Rat statt Werbeguide.