Wasserschaden durch Verstopfung – zahlt die Versicherung?
Thomas M.2026-02-1812 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Die Folgeschäden eines Wasserschadens durch Verstopfung – nasse Wände, beschädigte Möbel, durchfeuchteter Boden – sind in der Regel versichert. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung beschädigtes Inventar. Die Beseitigung der Verstopfung selbst (Rohrreinigung) ist in Standard-Policen nicht enthalten; die optionale Klausel 7167 deckt diese Kosten bis zur Vertragsgrenze. Wer haftet, hängt von der Ursache ab: Der Vermieter bei Verkalkung oder Instandhaltungsmangel, der Mieter bei grober Fahrlässigkeit wie Fett oder Fremdkörpern im Abfluss. Wichtig: Jeden Wasserschaden unverzüglich melden – eine verspätete Meldung kann zur Leistungsablehnung führen.

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Angebot ansehenWelche Versicherung zahlt bei Wasserschaden durch Verstopfung?
Bei einem Wasserschaden durch Verstopfung greifen in der Regel zwei Versicherungen. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab: durchfeuchtete Wände, beschädigte Böden, festverbautes Inventar wie Sanitäranlagen. Die Hausratversicherung übernimmt beschädigte Einrichtungsgegenstände – Möbel, Elektronik, Kleidung, Bodenbeläge. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Leitungswasserschaden handelt: Wasser muss bestimmungswidrig aus Rohren oder angeschlossenen Installationen austreten. Ein Rückstau aus einem verstopften Abflussrohr erfüllt diese Bedingung – das Wasser staut aus dem Rohrsystem zurück und tritt an einer Stelle aus, wo es nicht hingehört.
Ein entscheidender Punkt wird oft übersehen: Die Versicherung zahlt die Folgeschäden des ausgetretenen Wassers, nicht aber die Beseitigung der Verstopfung selbst. Die Kosten für das Freimachen verstopfter Ableitungsrohre – also die Rohrreinigung durch einen Klempner – sind in Standard-Policen nicht versichert. Du trägst diese Kosten selbst oder forderst sie vom Verursacher zurück. Wer mehr über realistische Preisspannen für die Rohrreinigung erfahren möchte, findet Orientierung im Artikel Was kostet eine Rohrreinigung – echte Richtwerte.
Die Hausratversicherung deckt nur Schäden an beweglichem Inventar. Wenn du zur Miete wohnst, meldet der Vermieter den Gebäudeschaden bei seiner Wohngebäudeversicherung. Du meldest beschädigte Möbel und Gegenstände bei deiner Hausratversicherung. Beide Meldungen sollten unverzüglich erfolgen.
Wichtige Abgrenzung: Leitungswasserschaden vs. Rückstau
Versicherungstechnisch gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen verschiedenen Arten von Wasserschäden. Ein Rückstau durch Rohrverstopfung – also Wasser, das aus einem verstopften Abflussrohr in die Wohnung zurückdrückt – gilt als Leitungswasserschaden. Die Ursache liegt im Rohrsystem: Verkalkung, Fettablagerungen, Fremdkörper oder eine Kombination davon verengen die Leitung, bis das Wasser nicht mehr abfließt und zurückstaut. In diesem Fall greifen Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Anders der Rückstau durch Starkregen oder Hochwasser. Wenn die Kanalisation überlastet ist und Regen- oder Flusswasser von außen in die Hausleitung drückt, handelt es sich um einen Elementarschaden. Dafür brauchst du eine separate Elementarschadenversicherung. Standard-Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken diese Schäden nicht ab. Viele Versicherer verlangen zudem eine funktionsfähige Rückstauklappe – ohne sie kann die Leistung reduziert oder verweigert werden.
Ein dritter Fall ist der Überlauf durch Benutzerfehler. Hast du die Badewanne oder Spüle laufen lassen und vergessen, das Wasser abzudrehen, zählt das nicht als Leitungswasserschaden. Die Hausratversicherung kann die Leistung ablehnen oder kürzen, weil grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Grenze zwischen Wasseraustritt aus dem Rohr und vergessenem Abdrehen ist im Einzelfall strittig – hier lohnt sich die genaue Dokumentation der Schadensursache.
Wer haftet bei Wasserschaden durch Verstopfung?
Bevor die Versicherung zahlt, stellt sich die Frage: Wer hat die Verstopfung verursacht? Die Haftung bestimmt, wer die Rohrreinigungskosten trägt und ob die Versicherung im Einzelfall Regress nehmen kann. Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Instandhaltungspflicht für alle Abwasserrohre und Installationen – sie sind Teil der Mietsache nach § 535 BGB. Verkalkte oder zugewachsene Rohre sind daher seine Verantwortung. Hat er die Wartung vernachlässigt und die Rohre waren bereits stark verengt, trägt er die Kosten für die Beseitigung und die Folgeschäden. Die Versicherung zahlt die Folgeschäden und kann sich beim Vermieter schadlos halten, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Mieter haftet, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Typische Fälle: Fett und Essensreste in der Küchenspüle, Feuchttücher, Windeln oder Hygieneartikel in der Toilette, Haare und Seifenreste im Bad durch unsachgemäße Nutzung. In solchen Fällen kann der Vermieter Schadensersatz vom Mieter verlangen – und die Versicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern, weil grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast liegt beim Vermieter: Er muss nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Oft kommen beide Faktoren zusammen – verkalkte Rohre und zusätzliche Verschmutzung durch den Mieter. Dann ist die Schuldfrage strittig und kann nur durch einen Gutachter oder ein Gericht geklärt werden.
Ein Mieter, der wegen einer Verstopfung selbst einen Handwerker beauftragt, hat nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kostenerstattung – geregelt in § 536a Abs. 2 BGB. Korrekt ist es, den Vermieter zeitnah zu informieren und ihn zur Reparatur aufzufordern. Bei Gefahr im Verzug darfst du auch ohne vorherige Rücksprache beauftragen und die Kosten später zurückfordern. Eine detaillierte Darstellung zur Kostentragung findest du im Artikel Rohrverstopfung in Mietwohnungen – wer zahlt?.
Klausel 7167 – Beseitigungskosten mitversichert?
Die Klausel 7167 ist ein optionaler Einschluss in der Wohngebäudeversicherung, der die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen in Ableitungsrohren abdeckt. Ohne diese Klausel zahlt die Versicherung nur die Folgeschäden – nasse Wände, beschädigte Möbel –, nicht aber die Rohrreinigung selbst. Mit Klausel 7167 sind die notwendigen Kosten für das Freimachen verstopfter Rohre innerhalb des versicherten Gebäudes und auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Die Leistung ist bis zur im Vertrag festgelegten Grenze begrenzt – typischerweise mehrere hundert bis tausend Euro pro Schadensfall.
Nicht alle Versicherer bieten die Klausel 7167 an, und sie ist nicht in jeder Police enthalten. Wenn du in einer Region mit hartem Wasser wohnst oder in einem älteren Gebäude mit verkalkten Rohren, kann der Einschluss sinnvoll sein. Prüfe deinen Versicherungsvertrag auf diese Klausel – sie steht oft im Kleingedruckten unter Besondere Vereinbarungen oder Zusatzbausteine. Bei Neuvorhaben oder Vertragsverlängerung kannst du sie nachfragen.
Sonderfall: Regenfallrohr verstopft
Verstopfte Regenrinnen und Fallrohre sind ein eigener Fall. Schäden durch Regenwasser, das aus verstopften Fallrohren austritt oder in das Gebäude eindringt, sind in Wohngebäudeversicherungen oft ausgeschlossen. Der Grund: Der Eigentümer trägt die Wartungspflicht für Regenrinnen und Fallrohre. Laub, Moos und Schmutz können die Durchlässigkeit beeinträchtigen – regelmäßige Reinigung ist Sache des Hauseigentümers. Versicherer argumentieren, dass diese Schäden durch Vorsorge vermeidbar sind.
Wenn Regenwasser durch ein verstopftes Fallrohr in die Fassade oder in den Keller eindringt, bleibt der Schaden oft unversichert. Die Lösung liegt in der Prävention: Regenrinnen und Fallrohre mindestens zweimal im Jahr prüfen und reinigen – im Herbst nach dem Laubfall und im Frühjahr. Bei Mehrfamilienhäusern obliegt die Wartung der Hausverwaltung oder der WEG.
Schadensfall – was tun?
Bei einem Wasserschaden durch Verstopfung gilt eine klare Reihenfolge. Erstens: Sofortmaßnahmen ergreifen. Strom in betroffenen Bereichen abschalten, Wasserzufuhr stoppen, wenn möglich, und den Schaden begrenzen. Zweitens: Den Schaden dokumentieren. Mache Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven, bevor du aufräumst – die Dokumentation ist entscheidend für die Versicherung. Drittens: Die richtige Versicherung unverzüglich informieren. Als Mieter zusätzlich den Vermieter benachrichtigen; er muss die Gebäudeversicherung einschalten und die Verstopfung beheben lassen. Viertens: Die Verstopfung beseitigen lassen. Bei leichten Verstopfungen kannst du es selbst mit Pömpel oder Rohrreinigungsspirale versuchen. Bei Überlauf, Rückstau oder mehreren betroffenen Abflüssen ist der Fachbetrieb gefragt – mehr dazu im Artikel Rohrreinigung Notdienst – Kosten und wann sinnvoll. Fünftens: Alle Rechnungen und Belege sammeln.
Viele Betroffene räumen auf, bevor sie dokumentieren. Die Versicherung braucht Nachweise für die Schadenshöhe und die Ursache. Bewahre beschädigte Gegenstände auf, bis die Versicherung den Schaden registriert hat – entsorge sie nicht voreilig.
Versicherung lehnt ab – Optionen
Wenn die Versicherung die Leistung ablehnt, solltest du die Ablehnung prüfen. Häufige Gründe: Der Schaden fällt nicht unter die Police (z.B. Regenfallrohr, Benutzerfehler), formale Fehler bei der Meldung (verspätet, unvollständig), Verletzung von Sorgfaltspflichten (mangelnde Wartung) oder grobe Fahrlässigkeit. Lies den Ablehnungsbescheid genau und prüfe, ob die Begründung stimmig ist.
Bei Zweifel an der Ursache oder der Höhe des Schadens kannst du einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Ein Sachverständiger kann klären, ob die Verstopfung durch Verkalkung, Fremdkörper oder unsachgemäße Nutzung entstanden ist. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft die Vertragsklauseln und die Rechtmäßigkeit der Ablehnung. Verbraucherschutzstellen und die Schiedsstellen der Versicherungswirtschaft bieten außergerichtliche Hilfe – oft kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Autor
Thomas M.
Gelernter Installateur mit Schwerpunkt Rohrreinigung. Im Meisterfaktur-Blog teile ich, was ich in der Praxis gelernt habe: wie du Verstopfungen selbst löst, welche Kosten fair sind und woran du unseriöse Anbieter erkennst. Der Fachshop für Spiralen und Rohrpumpen – ehrlicher Rat statt Werbeguide.

